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Petition gegen Antennenwildwuchs
- Ärzte fordern Moratorium
- Umweltschutzgesetz verlangt Verringerung der Strahlung
- 80 % der Antennen stossen auf Widerstand
- Bundesgericht: gesundheitliche Aspekte praktisch unberücksichtigt
- BUWAL sah viel tieferen Grenzwert vor
- Schadenersatz für Betroffene nicht geregelt
- Zum Mikrowellensyndrom zählen u.a. auch taube, kribbelnde Glieder
- Gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht erwiesen
- CH-Grenzwert weit über technischer Notwendigkeit
- Antennen mit niedriger Leistung benötigen keine Baubewilligung
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