Gesundheitsoptimiertes Mobilnetz
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Petition gegen Antennenwildwuchs

  • Ärzte fordern Moratorium
  • Umweltschutzgesetz verlangt Verringerung der Strahlung
  • 80 % der Antennen stossen auf Widerstand
  • Bundesgericht: gesundheitliche Aspekte praktisch unberücksichtigt
  • BUWAL sah viel tieferen Grenzwert vor
  • Schadenersatz für Betroffene nicht geregelt
  • Zum Mikrowellensyndrom zählen u.a. auch taube, kribbelnde Glieder
  • Gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht erwiesen
  • CH-Grenzwert weit über technischer Notwendigkeit
  • Antennen mit niedriger Leistung benötigen keine Baubewilligung

IG Antenne-Nein
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